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Beantragungsverfahren

Die Förderung in wird grundsätzlich auf Basis unserer Diagnostik von den Eltern beantragt. Für die Grundschüler*innen läuft das Antragsverfahren zur psychomotorischen Förderung über das Sozialamt Herford. Wird ein Antrag vom Sozialamt genehmigt, erhalten Grundschulkinder eine Zusage für eine einmal wöchentlich stattfindende Förderung über ein Jahr. Die Durchführung erfolgt in der Regel in Form einer Gruppenmaßnahme.

Werden wir kontaktiert, wird durch gezielte Fragen evaluiert, ob ein ausreichender Förderbedarf besteht. Der zweite Schritt ist ein maximal einstündiges umfangreiches Anamnesegespräch. Die Erziehungsberechtigten werden zudem über unser Therapieangebot und unsere Förderansätze informiert. Auch bei dem Begriff „Psychomotorik“ bedeutet dies, Erziehungsberechtigten anschaulich zu erläutern was die Förderung beinhaltet und ihnen die Bedenken davor zu nehmen. Kinder werden durch unseren Einsatz weder für das restliche Leben abgestempelt, noch bedeutet dies, die Schule wechseln zu müssen. Vielmehr wird dem Kind etwas Gutes getan und die Chance gegeben den Entwicklungs- und Sozialanschluss an die Klassenkameraden wiederzufinden. 

Es folgt in der Regel eine einstündige Beobachtungsdiagnostik mit dem Kind. Zusammen mit einer Stellungnahme eines Kinderarztes wird die Förderung beim Sozialamt beantragt. Antragsteller sind dabei immer die Erziehungsberechtigten.  Für die Förderung werden individuelle Förderziele festgelegt. Auch hier werden die Erziehungsberechtigten kooperativ mit eingebunden. Die Therapie findet in den meisten Fällen in Kleingruppen in den umliegenden Grundschulen statt. 

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