Schutzkonzept 

Der mobilen Praxis Flitzefix GbR, vertreten durch die Gründerinnen Sarah Pörtner und Stephanie Stork, ist das Kindeswohl ein besonderes Anliegen, denn jeder Mensch hat eine unantastbare Würde. Daher zeichnet sich die mobile Praxis Flitzefix GbR durch gegenseitige Achtung, Respekt, Wertschätzung, Offenheit und eine Kultur der Achtsamkeit aus.

Anhand eines Schutzkonzeptes wird die Voraussetzung geschaffen für einen professionellen Umgang bei Kindeswohlgefährdung, im therapeutisch-pädagogischen Arbeitsfeld der Teilhabe und Inklusion.

Das Schutzkonzept ist ausgerichtet auf folgende Gesetzbücher: SGB VIII §1, §8, §8a, §8b und SGB IX §37a Absatz 1 www.sozialgesetzbuch-sgb.de. Es soll die spezifischen Gefahren und Risiken der Flitzefix GbR aufzeigen, um wirksame Schutzmechanismen zu etablieren, es gibt zu dem allen Beteiligten Handlungssicherheit und schafft klare Strukturen.

Das Schutzkonzept beschreibt Beschwerdewege und Interventionen und vereinbart konkrete Verhaltensregeln, dadurch werden in der Flitzefix GbR Risiken minimiert und gefährdendes Verhalten schneller erkannt. Personenbezogene und institutionelle/gesellschaftliche Gefahren und Risiken werden reflektiert und dargestellt.


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