Beantragungsverfahren

Für die Grundschüler*innen kann ein Antragsverfahren zur psychomotorischen Förderung, bei vorliegender ärztlicher Empfehlung, über das Sozialamt Herford beantragt werden. Das Sozialamt ist hierbei nur bei Entwicklungverzögerungen im Bereich Motorik und Kognition zuständig. Wird ein Antrag vom Sozialamt genehmigt, erhalten Grundschulkinder eine Zusage für eine einmal wöchentlich stattfindende Förderung über ein Jahr. Die Durchführung erfolgt in der Regel in Form einer Gruppenmaßnahme.

Werden wir kontaktiert, wird durch gezielte Fragen evaluiert, ob ein ausreichender Förderbedarf besteht. Der zweite Schritt ist ein maximal einstündiges umfangreiches Anamnesegespräch. Die Erziehungsberechtigten werden zudem über unser Therapieangebot und unsere Förderansätze informiert. Es folgt in der Regel eine einstündige Beobachtungsdiagnostik mit dem Kind.  

Antragsteller sind dabei immer Sie als Erziehungsberechtigte.  Für die Förderung werden individuelle Förderziele festgelegt. Auch hier werden Sie als Erziehungsberechtigten kooperativ mit eingebunden. Die Therapie findet in den meisten Fällen in Kleingruppen in den umliegenden Grundschulen statt. 

Es besteht natürlich die Möglichkeit einer Privatfinanzierung. Ein Förderzeitraum von 3 Monaten sollte hierbei nicht unterschritten werden.

Einzelförderung (60 Minuten): 80€

Gruppenförderung (60 Minuten): 40€

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